Projekte im Rahmen des NRW-Stärkungspakts
Unser Verein wickelt in Zusammenarbeit mit der Stadt Iserlohn die untenstehenden zwei Projekte im Rahmen des NRW-Stärkungspakts ab. Die Anträge für beide Projekte können zu den nachfolgenden Zeiten gestellt werden. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023
Wichtig: Für die Inanspruchnahme der Förderung benötigen wir entsprechende Nachweise (z.B. Leistungsbescheide, Einkommensnachweise…).
Die Sprechzeiten sind:
donnerstags : 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Rathaus II, Büro 003, 58636 Iserlohn
freitags und samstags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Schulstraße 28, 58636 Iserlohn
Kontakt: 0179 8255196
Mobilitätsprogramm

Mit diesem Baustein sollen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren in Iserlohn gefördert werden. Ein nicht mehr verkehrssicheres Fahrrad kann repariert oder ausgetauscht werden. Sollte kein Fahrrad vorhanden oder das bisherige Fahrrad zu klein geworden sein, kann auch ein neues Fahrrad zur Verfügung gestellt werden.
Wer wird unterstützt?
Alle Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die in Iserlohn gemeldet sind und selber oder deren Eltern folgende Leistungen erhalten:
Bürgergeld nach dem SGB II
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Wohngeld
BaföG
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
oder die in einem Haushalt mit einem Einkommen unter der im folgenden genannten Einkommensgrenze* leben.
*Als Einkommensgrenze gilt ein Haushalts-Bruttoeinkommen von:
2.007 € bei 1-Personen-Haushalten
2.709 € bei 2-Personen-Haushalten
3.378 € bei 3-Personen-Haushalten
4.566 € bei 4-Personen-Haushalten
5.240 € bei 5-Personen-Haushalten
5.910 € bei 6-Personen-Haushalten
Seniorenfonds

Mit dem Seniorenfonds sollen Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren mit geringem Einkommen unterstützt werden. Altersarmut ist oft mit Existenzängsten, Scham, sozialem Rückzug, Vereinsamung und einer schlechten gesundheitlichen Versorgung verbunden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist deutlich erschwert, da meist die finanziellen Ressourcen fehlen, um Veranstaltungen besuchen oder kulturelle Angebote wahrnehmen zu können.
Mit dem Unterstützungsfonds für Seniorinnen und Senioren sollen kleinere dringende Anschaffungen, Reparaturen etc. sowie Hilfen zur sozialen Teilhabe finanziert werden.
Kultur, Bewegung, Teilhabe.
Mobilität.
Gesundheit und Lebensqualität.
Wer wird unterstützt?
Personen ab 60 Jahren, die in Iserlohn gemeldet sind und die
Bürgergeld nach dem SGB II beziehen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII beziehen.
Wohngeld beziehen.
Rente beziehen und unter der im folgenden genannten Einkommensgrenze* liegen.
*Als Einkommensgrenze gilt ein Haushalts-Bruttoeinkommen von:
2.007 € bei 1-Personen-Haushalten
2.709 € bei 2-Personen-Haushalten
3.378 € bei 3-Personen-Haushalten
4.566 € bei 4-Personen-Haushalten
5.240 € bei 5-Personen-Haushalten
5.910 € bei 6-Personen-Haushalten